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  • ab 01.01.2002 (aktuelle Fassung)

Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Land Bremen zum Versorgungswerk der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Land Niedersachsen

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Land Bremen zum Versorgungswerk der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Land Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
StBVersWerkS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
62050020000000

Vom 24. September/12. Oktober 2001 (Nds. GVBl. S. 752 - VORIS 62050 02 00 00 000 -)

Red. Anm.: Verkündet durch Gesetz vom 12. Dezember 2001 (Nds. GVBl. S. 752)

Die Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch den Präsidenten des Senats, dieser vertreten durch den Senator für Finanzen,

und

das Land Niedersachsen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch die Ministerin für Wirtschaft, Technologie und Verkehr,

schließen nachstehenden Staatsvertrag: