Art. 6 StBVersWerkS
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Land Bremen zum Versorgungswerk der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Land Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- StBVersWerkS,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 62050020000000
Das Vermögen des Versorgungswerks soll entsprechend dem Anteil des Beitragsaufkommens der Mitglieder aus der Freien Hansestadt Bremen am Gesamtbeitragsaufkommen des Versorgungswerks in der Freien Hansestadt Bremen angelegt werden.