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  • ab 21.12.2001 (aktuelle Fassung)

Art. 1 StBVersWerkG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Land Bremen zum Versorgungswerk der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Land Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
StBVersWerkG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
62050020000000

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 8 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen. (1)

(1) Red. Anm.:

In Kraft getreten am 1. Januar 2002 (Bek. vom 9. Januar 2002, Nds. GVBl. S. 3)