Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)
Urt. v. 13.11.2009, Az.: 5 C 5248/09 *XXIII*

Feststellung über das Nichtbestehen einer Schuld aus einem Darlehen

Bibliographie

Gericht
AG Oldenburg (Oldenburg)
Datum
13.11.2009
Aktenzeichen
5 C 5248/09 *XXIII*
Entscheidungsform
Versäumnisurteil
Referenz
WKRS 2009, 37351
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:AGOLDBG:2009:1113.5C5248.09.XXIII.0A

In dem Rechtsstreit
...
hat das Amtsgericht Oldenburg
im schriftlichen Verfahren gem. § 128 ZPO
mit einer Erklärungsfrist bis zum 23.10.2009
durch
den Richter am Amtsgericht ...
für Recht erkannt:

Tenor:

  1. 1.)

    Es wird festgestellt, dass die Klägerin gegenüber der Beklagten aus den Darlehen mit den Nummern ......... über ........... EUR und Nr. .................. über ................EUR nichts schuldet.

  2. 2.)

    Die Beklagte wird ferner verurteilt, die Klägerin von den Anwaltskosten ihrer Prozessbevollmächtigten ....................... in Höhe von ............... EUR freizustellen (1).

  3. 3.)

    Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  4. 4.)

    Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

... Richter am Amtsgericht

(1) Red. Anm.:

"1.) Es wird festgestellt, dass die Klägerin gegenüber der Beklagten aus den Darlehen mit den Nummern .................. über ....................EUR und Nr. ...................... über ..........................EUR nichts schuldet.
2.) Die Beklagte wird ferner verurteilt, die Klägerin von den Anwaltskosten ihrer Prozessbevollmächtigten ............................ in Höhe von .................. EUR freizustellen."
korrigiert durch
"1.) Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von der Forderung ihrer Prozessbevollmächtigten .............................. in Höhe von ............... EUR freizustellen."