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  • ab 01.01.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 BtMStrRdErl - Liste der anerkannten Einrichtungen

Bibliographie

Titel
Staatliche Anerkennung von Einrichtungen zur Behandlung betäubungsmittelabhängiger Straftäterinnen und Straftäter nach dem Siebenten Abschnitt des Betäubungsmittelgesetzes
Redaktionelle Abkürzung
BtMStrRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21069

Eine Liste der staatlich anerkannten Einrichtungen ist auf der Internetseite des LS (www.soziales.niedersachsen.de) abrufbar.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 8.1 Satz 1 des RdErl. vom 27. Oktober 2022 (Nds. MBl. S. 1468)