Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 11.06.1985, Az.: 9 A 5/82
Erhebung; Beitrag; Verzicht; Rücknahme; Verwaltungsakt; Erschließungsbeitrag
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 11.06.1985
- Aktenzeichen
- 9 A 5/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1985, 12639
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1985:0611.9A5.82.0A
Rechtsgrundlage
- § 135 Abs. 5 BauGB
Fundstellen
- DÖV 1986, 382
- NVwZ 1986, 780-781 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Wird rechtswidrig auf die Erhebung eines Beitrages verzichtet, so ist der Verzicht nicht notwendigerweise nichtig. Die Unwirksamkeit des Verzichtes ergibt sich aus den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften. Ist von der Wirksamkeit des Verzichtes auszugehen, so ist es möglich, ihn nach den Grundsätzen für begünstigende Verwaltungsakte zurück zu nehmen.