Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 11.06.1985, Az.: 9 A 5/82

Erhebung; Beitrag; Verzicht; Rücknahme; Verwaltungsakt; Erschließungsbeitrag

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
11.06.1985
Aktenzeichen
9 A 5/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 12639
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1985:0611.9A5.82.0A

Fundstellen

  • DÖV 1986, 382
  • NVwZ 1986, 780-781 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Wird rechtswidrig auf die Erhebung eines Beitrages verzichtet, so ist der Verzicht nicht notwendigerweise nichtig. Die Unwirksamkeit des Verzichtes ergibt sich aus den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften. Ist von der Wirksamkeit des Verzichtes auszugehen, so ist es möglich, ihn nach den Grundsätzen für begünstigende Verwaltungsakte zurück zu nehmen.