§ 8 AVO-Justiz-JWD - Feststellung der Befähigung
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Ausbildung für den Justizwachtmeisterdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz (AVO-Justiz-JWD)
- Amtliche Abkürzung
- AVO-Justiz-JWD
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Feststellung ab, ob die Anwärterin oder der Anwärter das Ziel des Vorbereitungsdienstes erreicht hat.