Anlage 1 TFRL-Erl
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch touristische Maßnahmen (Tourismusförderrichtlinie)
- Redaktionelle Abkürzung
- TFRL-Erl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 77000
Die Förderung touristischer Infrastrukturen nach Nummer 2.1.2 der Richtlinien kommt in Orten in Betracht, bei denen die staatliche Anerkennung als Kurort mit mindestens einer der nachfolgenden Artbezeichnungen erfolgt ist:
Kneipp-Heilbad,
Mineralheilbad,
Moorheilbad,
Nordseeheilbad,
Soleheilbad,
Thermalheilbad,
Heilklimatischer Kurort,
Kneipp-Kurort,
Ort mit Heilquellen-Kurbetrieb,
Ort mit Heilstollen-Kurbetrieb,
Ort mit Moor-Kurbetrieb,
Ort mit Sole-Kurbetrieb.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8.1 des Erl. vom 6. Juli 2022 (Nds. MBl. S. 965)