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  • ab 20.07.2022 (aktuelle Fassung)

Anhang TFRL-Erl - Kriterien zur Bewertung der Qualitätsverbesserung des touristischen Angebots

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch touristische Maßnahmen (Tourismusförderrichtlinie)
Redaktionelle Abkürzung
TFRL-Erl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
77000

(zu Anlage 2 Nummer 1 Buchst. C)

KriteriumPunktzahl 6)
Das Projekt wendet sich an eine Zielgruppe oder mehrere Zielgruppen, die für die touristische Region von besonderer Bedeutung ist/sind.
Für das Projekt einschlägige Zertifizierungskriterien/Standards werden berücksichtigt. Eine Zertifizierung wird angestrebt.
Das Projekt weist ein Alleinstellungsmerkmal in der Destination auf.
Zukünftige Markttrends wurden untersucht und werden berücksichtigt.
Das Projekt ist Teil eines an den Bedürfnissen einer bestimmten Zielgruppe (z. B. Wanderer, Familien) orientierten ganzheitlichen Angebots entlang der touristischen Servicekette (An- und Abreise, Kultur, Freizeit, Sport etc.).
Die Planung des Projekts beruht auf einem professionellen Konzept z. B. für Ausstellung, Präsentation, Betrieb, Marketing.
Teilnahme am bundesweiten Kennzeichnungssystem "Reisen für Alle" 7) und Nachweis mindestens einer Zertifizierung in Stufe 1 (Barrierefreiheit geprüft: teilweise barrierefrei) 8).
Teilnahme am bundesweiten Kennzeichnungssystem "Reisen für Alle" und Nachweis mindestens einer Zertifizierung in mindestens der Stufe 2 (Barrierefreiheit geprüft: barrierefrei) für eine andere Gästegruppe als im zuvor genannten Punkt 8)
Berücksichtigung der Qualitätskomponente "Service" (nachweisbar durch Zertifikat nach der Schulungs- und Qualitätsinitiative "ServiceQualität Deutschland" mindestens der Stufe I)

Für jedes erfüllte Kriterium werden 5 Punkte vergeben. Insgesamt können im Höchstfall 25 Punkte in die Gesamtbewertung (Anlage 2 Nummer 1 Buchst. C) übertragen werden.

Qualitätskriterien für die Kennzeichnung "Reisen für Alle" unter www.reisen-fuer-alle.de und dort über den Pfad "Über das Projekt > Qualitätskriterien".

Bei Maßnahmen nach Nummer 2.1.3 der Richtlinien können hier nur Punkte vergeben werden, wenn eine weitere Zertifizierung erlangt wird, die nicht bereits bei Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen (siehe Nummer 4.6 der Richtlinien) berücksichtigt wurde.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8.1 des Erl. vom 6. Juli 2022 (Nds. MBl. S. 965)