Abschnitt 5 KatSEZuwErl - Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Ausstattung und Ausbildung von Katastrophenschutzeinheiten privater Träger
- Redaktionelle Abkürzung
- KatSEZuwErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21100
Von den Landesverbänden beschaffte Fachdienstausstattung kann im Bedarfsfall an Mitgliedsverbände weitergegeben und übereignet werden, sofern diese Träger von KatS-Einheiten sind. Sofern Mitgliedsverbände förderungsfähige Maßnahmen nach Nummer 2 - mit Ausnahme von Beschaffungen sowie anteiligem Verwaltungsaufwand - durchführen, können die Landesverbände die ihnen dadurch entstehenden Aufwendungen erstatten.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des Erl. vom 28. September 2021 (Nds. MBl. S. 1586)