Abschnitt 1 KatSEZuwErl - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Ausstattung und Ausbildung von Katastrophenschutzeinheiten privater Träger
- Redaktionelle Abkürzung
- KatSEZuwErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21100
1.1 Das Land gewährt gemäß § 31 Abs. 3 Satz 1 NKatSG, nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV zu § 44 LHO Zuwendungen für Ausstattung und Ausbildung einschließlich anteiligen Verwaltungsaufwands von Katastrophenschutzeinheiten privater Träger.
1.2 Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des Erl. vom 28. September 2021 (Nds. MBl. S. 1586)