Abschnitt 3 KatSEZuwErl - Zuwendungsempfänger
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Ausstattung und Ausbildung von Katastrophenschutzeinheiten privater Träger
- Redaktionelle Abkürzung
- KatSEZuwErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21100
Zuwendungsempfänger sind als Träger von Einheiten nach § 14 Abs. 2 NKatSG die Landesverbände
des Deutschen Roten Kreuzes,
des Arbeiter-Samariter-Bundes,
der Johanniter-Unfall-Hilfe,
des Malteser Hilfsdienstes und
der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des Erl. vom 28. September 2021 (Nds. MBl. S. 1586)