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  • ab 01.08.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 SchAkFördRdErl - Gegenstand der Förderung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Schülerakademien
Redaktionelle Abkürzung
SchAkFördRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Zuwendungen werden gewährt für Sach- und Personalausgaben, die im Rahmen der Organisation und Durchführung der Schülerakademien entstehen. Nicht gefördert werden unbare Eigenleistungen des Maßnahmeträgers.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 7 des RdErl. i.d.F. vom 1. Februar 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 60)