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  • ab 01.08.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 SchAkFördRdErl - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Schülerakademien
Redaktionelle Abkürzung
SchAkFördRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

1.1 Das Land Niedersachsen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV/VV-Gk zu § 44 LHO Zuwendungen für die Organisation und Durchführung von überregionalen und regionalen Schülerakademien in Niedersachsen im Rahmen der Förderung besonderer Begabungen von Kindern und Jugendlichen.

1.2 Ein Anspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht; vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 7 des RdErl. i.d.F. vom 1. Februar 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 60)