Anlage SchAkFördRdErl - Kriterienkatalog für die Bewertung von Zuwendungsanträgen für Schülerakademien
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Schülerakademien
- Redaktionelle Abkürzung
- SchAkFördRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
1. Zielvorstellung
Schülerakademien dienen der Förderung besonders begabter, interessierter, neugieriger und leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler des Primarbereichs, der Sek I und der Sek II.
Mit der Teilnahme an einer solchen Akademie sollen die Schülerinnen und Schüler eine ganzheitliche Herausforderung erleben. Darum sollte neben fachlichen Inhalten gleichwertig auch die Möglichkeit zur intensiven Zeit der Begegnung, zum Zusammensein mit anderen ähnlich interessierten Gleichaltrigen gegeben sein.
Deswegen muss eine solche Akademie ein Angebot von Kursen/Werkstätten verschiedenen Inhalts bereitstellen, aber ebenso darüber hinaus vielfältige Möglichkeiten, gemeinschaftlich zu lernen und Neues zu erleben.
2. Akademieinhalte und -ausgestaltung
Möglichst breit gefächertes Angebot aus den Bereichen MINT, Sprachen, Geistes- und Gesellschaftswissenschaften sowie aus dem musisch-künstlerischen Bereich,
zusätzlich zu den fachlichen Inhalten kursübergreifende Angebote,
Anspruchsniveau hinsichtlich Breite, Tiefe, Intensität deutlich über das jeweilige Niveau des schulischen Unterrichts hinausgehend,
abschließende Präsentation und Dokumentation der erzielten Ergebnisse,
Feedback der Kursleitungen an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
Mindestanzahl von drei Kursen,
Gesamtzahl aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Akademie in der Regel nicht größer als 100,
Mindestdauer 4 Tage, Höchstdauer 14 Tage,
Kursangebote durch fachlich qualifizierte Referentinnen und Referenten,
pädagogische Betreuung ist sicherzustellen,
eine durchgehende Ausübung der Aufsichtspflicht ist zu gewährleisten.
3. Auswahl der Schülerinnen und Schüler aller Schulformen
Anmeldung in Verbindung mit Empfehlung der Schule. Eigenbewerbungen sind zugelassen.
Zusätzlich erwünscht sind eine qualifizierte außerschulische Referenz oder der Nachweis einer erfolgreichen Wettbewerbsteilnahme.
Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt durch den Veranstalter. Die Auswahlkriterien sollen transparent sein und pädagogische Gesichtspunkte berücksichtigen.
4. Kosten für Teilnehmende
Für die Teilnahme an einer Schülerakademie können Teilnehmerbeiträge bis zu 300 EUR erhoben werden. Für hinreichende Fördermöglichkeiten im Fall finanzieller Bedürftigkeit ist zu sorgen.
Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 7 des RdErl. i.d.F. vom 1. Februar 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 60)