§ 4 LHO§§18a/18b/18dAVO - Wirkung nachträglicher Steuerabweichungen auf den Kommunalen Finanzausgleich
Bibliographie
- Titel
- Verordnung zur Ausführung der §§ 18a, 18b und 18d der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung
- Redaktionelle Abkürzung
- LHO§§18a/18b/18dAVO,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 64100
Soweit die Wirkungen einer nach der Bereinigung nach § 2 Abs. 2 verbleibenden Steuerabweichung auf die Zuweisungen des Landes an die Gemeinden und Landkreise nach § 1 NFAG gemäß Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 dieser Vorschrift erst im auf das Haushaltsjahr folgenden Jahr (kommendes Jahr) kassenwirksam werden, ist die Konjunkturkomponente nach den §§ 1 bis 3 des kommenden Jahres um diese Wirkung zu bereinigen.