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  • ab 01.01.2003 (aktuelle Fassung)

Art. 4 VerStBerHHS

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten in der Freien und Hansestadt Hamburg zum Versorgungswerk der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Land Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
VerStBerHHS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
62050

Das Versorgungswerk kann von der Steuerberaterkammer Hamburg Auskünfte über die Mitglieder einholen, soweit die Auskünfte für die Feststellung der Mitgliedschaft sowie Art und Umfang der Beitragspflicht oder der Versorgungsleistung erforderlich sind.