Art. 6 VerStBerHHS
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten in der Freien und Hansestadt Hamburg zum Versorgungswerk der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Land Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- VerStBerHHS,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 62050
Das Vermögen des Versorgungswerks soll entsprechend dem Anteil des Beitragsaufkommens der Mitglieder aus der Freien und Hansestadt Hamburg am Gesamtbeitragsaufkommen des Versorgungswerks in der Freien und Hansestadt Hamburg angelegt werden.