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  • ab 01.01.2003 (aktuelle Fassung)

Art. 3 VerStBerHHS

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten in der Freien und Hansestadt Hamburg zum Versorgungswerk der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Land Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
VerStBerHHS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
62050

Die Vollstreckung von Verwaltungsakten des Versorgungswerks richtet sich in der Freien und Hansestadt Hamburg nach dem Hamburgischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz vom 13. März 1961 (HmbGVBl. S. 79, 136), zuletzt geändert am 18. Juli 2001 (HmbGVBl. S. 251, 252), in der jeweils geltenden Fassung. Vollstreckungsbehörde ist das Versorgungswerk der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Land Niedersachsen.