§ 1 UmwBrennHBG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Umwandlung und Ablösung von Brennholzberechtigungen
- Redaktionelle Abkürzung
- UmwBrennHBG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 79100050000000
Die auf den Forsten ruhenden Brennholzberechtigungen können nach den Vorschriften dieses Gesetzes in Geldrenten umgewandelt oder abgelöst werden. Leseholzberechtigungen, Bruch- und Brakholzberechtigungen sowie Berechtigungen zum Stukenroden bleiben unberührt.