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§ 1 UmwBrennHBG

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Umwandlung und Ablösung von Brennholzberechtigungen
Redaktionelle Abkürzung
UmwBrennHBG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
79100050000000

Die auf den Forsten ruhenden Brennholzberechtigungen können nach den Vorschriften dieses Gesetzes in Geldrenten umgewandelt oder abgelöst werden. Leseholzberechtigungen, Bruch- und Brakholzberechtigungen sowie Berechtigungen zum Stukenroden bleiben unberührt.