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§ 3 UmwBrennHBG

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Umwandlung und Ablösung von Brennholzberechtigungen
Redaktionelle Abkürzung
UmwBrennHBG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
79100050000000

Bei Privatforsten und Interessentschaftsforsten kann die Entscheidung des Landesforstamtes auf Umwandlung einer Brennholzberechtigung in eine Geldrente sowohl auf Antrag des Forstbesitzers oder der Interessentschaft als auch von Amts wegen erfolgen. Die Entscheidung, daß an Stelle der Geldrente wieder die Leistung von Brennholz zu treten hat, setzt einen Antrag entweder des Forstbesitzers oder des Rentenberechtigten voraus. ...