§ 5 UmwBrennHBG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Umwandlung und Ablösung von Brennholzberechtigungen
- Redaktionelle Abkürzung
- UmwBrennHBG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 79100050000000
Die Geldrenten sind bis zum 1. Juli jedes Jahres zu zahlen.