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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

§ 8 B-Statistik - Aufbereitung der statistischen Erhebungen

Bibliographie

Titel
Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Verfahren des Betreuungsgerichts (B-Statistik)
Amtliche Abkürzung
B-Statistik
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
29402

Die Justizverwaltung oder die von ihr beauftragte Stelle bereitet die erhobenen Daten nach bundeseinheitlich koordinierten Verarbeitungs- und Auswertungsstandards auf.