§ 8 B-Statistik - Aufbereitung der statistischen Erhebungen
Bibliographie
- Titel
- Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Verfahren des Betreuungsgerichts (B-Statistik)
- Amtliche Abkürzung
- B-Statistik
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 29402
Die Justizverwaltung oder die von ihr beauftragte Stelle bereitet die erhobenen Daten nach bundeseinheitlich koordinierten Verarbeitungs- und Auswertungsstandards auf.