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Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der freischaffenden (freiberuflich tätigen) und beamteten Architekten des Landes Niedersachsen zur Bayerischen Architektenversorgung

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der freischaffenden (freiberuflich tätigen) und beamteten Architekten des Landes Niedersachsen zur Bayerischen Architektenversorgung
Redaktionelle Abkürzung
BYArchVersS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
76300070000000

Vom 23. Oktober/24. November 1978 (Nds. GVBl. 1979 S. 279)

Red. Anm.: Verkündet durch Gesetz vom 17. Oktober 1979 (Nds. GVBl. S. 279)

Geändert durch Staatsvertrag vom 6./23. Februar 1998 (Nds. GVBl. S. 683)

Red. Anm.: Verkündet durch Gesetz vom 12. November 1998 (Nds. GVBl. S. 683)

Der Freistaat Bayern,
vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Staatsminister des Innern,
und
das Land Niedersachsen,
vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Minister für Wirtschaft und Verkehr,
schließen nachstehenden Staatsvertrag