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Art. 9 BYArchVersS - Datenübermittlung

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der freischaffenden (freiberuflich tätigen) und beamteten Architekten des Landes Niedersachsen zur Bayerischen Architektenversorgung
Redaktionelle Abkürzung
BYArchVersS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
76300070000000

Die Architektenkammer Niedersachsen gibt der Bayerischen Architektenversorgung aus der Architektenliste und der Liste der Juniormitglieder die Neueintragungen, Löschungen und sonstigen Veränderungen bekannt, die für die Begründung, Feststellung und Beendigung der Mitgliedschaft bei der Bayerischen Architektenversorgung von Bedeutung sein können. Zum Zweck der Feststellung und Begründung der Mitgliedschaft der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrags zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen zur Änderung der Staatsverträge über die Zugehörigkeit der Niedersächsischen Architekten zur Bayerischen Architektenversorgung vom 8. April/3. Mai 2022 in der Liste der Juniormitglieder nach § 18 Abs. 1 NArchtG eingetragenen Personen übermittelt die Architektenkammer Niedersachsen der Bayerischen Architektenversorgung die hierfür erforderlichen Daten der zu diesem Zeitpunkt eingetragenen Personen.