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§ 7 NPflegeG - Eigener Wirkungskreis

Bibliographie

Titel
[keine Angabe]
Amtliche Abkürzung
NPflegeG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
83000010000000

Die Aufgaben der kommunalen Körperschaften nach diesem Abschnitt gehören zu deren eigenem Wirkungskreis.