Abschnitt 8 RL ÖPNV-OBBhErl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Omnibusbetriebshöfen und zentralen Werkstätten im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) (Richtlinie ÖPNV-Omnibusbetriebshöfe)
- Redaktionelle Abkürzung
- RL ÖPNV-OBBhErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 93200
8.1 Dieser Erl. tritt am 01.08.2024 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft.
8.2 Staatliche Beihilfen i. S. des Artikels 107 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in der konsolidierten Fassung vom 7. Juni 2016 (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 47; C 400 vom 28.10.2016, S. 1; C 59 vom 23.2.2017, S. 1), zuletzt geändert durch Beschluss (EU) 2019/1255 des Rates vom 18. Juli 2019 (ABl. L 196 vom 24.7.2019, S. 1), dürfen wegen der Geltungsdauer der in Nummer 1.2 dritter Spiegelstrich genannten beihilferechtlichen Rechtsgrundlage nur bis zum 31.12.2026 bewilligt werden, soweit nicht eine Anpassung dieses Erl. an die ab dem 01.01.2027 geltenden beihilferechtlichen Rechtsgrundlagen erfolgt ist.
Für Beihilferegelungen nach der AGVO gilt eine Anpassungsperiode von sechs Monaten nach dem Auslaufen der AGVO, mithin bis zum 30.06.2027.
8.3 Der Richtliniengeber stellt sicher, dass dieser Erl. zu jedem Zeitpunkt eine gültige und einschlägige beihilferechtliche Rechtsgrundlage aufweist. Bei Bedarf passt er diesen Erl. rechtzeitig an das jeweils aktuelle Beihilferecht an.
8.4 Die Bewilligungsbehörde stellt sicher, dass staatliche Beihilfen nicht ohne gültige und einschlägige beihilferechtliche Rechtsgrundlage gewährt werden.
Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8.1 des Erl. vom 25. Juli 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 339)
An die
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
Nachrichtlich:
An
die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen
die Region Hannover
den Regionalverband Großraum Braunschweig
den Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV) - Landesgruppe Niedersachsen/Bremen -
den Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V. (GVN)