Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 20.04.1989, Az.: L 6 U 304/88
Zufall; Unabwendbarkeit; Hilfsperson; Schriftsatz; Unterschrift; Sozialversicherungsträger; Mitarbeiter; Sozialgericht; Zuverlässigkeit
Bibliographie
- Gericht
- LSG Niedersachsen
- Datum
- 20.04.1989
- Aktenzeichen
- L 6 U 304/88
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1989, 11731
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:LSGNIHB:1989:0420.L6U304.88.0A
Rechtsgrundlage
- § 67 Abs. 1 SGG
Fundstelle
- Breith 1989, 702
Amtlicher Leitsatz
Es stellt einen unabwendbaren Zufall dar, wenn eine zuverlässige Hilfsperson einen noch nicht unterzeichneten Schriftsatz ohne Unterschrift des zur Vertretung eines Sozialversicherungsträgers berechtigten Mitarbeiters hinausgehen läßt, obwohl sie allgemein angewiesen ist, darauf zu achten, daß die Schriftsätze unterzeichnet sind, bevor sie zur Gerichtspost gegeben werden (Anschluß an BGH vom 30.10.1974 VIII ZR 30/74 = NJW 1975, 56).