Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 20.04.1989, Az.: L 6 U 304/88

Zufall; Unabwendbarkeit; Hilfsperson; Schriftsatz; Unterschrift; Sozialversicherungsträger; Mitarbeiter; Sozialgericht; Zuverlässigkeit

Bibliographie

Gericht
LSG Niedersachsen
Datum
20.04.1989
Aktenzeichen
L 6 U 304/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 11731
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LSGNIHB:1989:0420.L6U304.88.0A

Fundstelle

  • Breith 1989, 702

Amtlicher Leitsatz

Es stellt einen unabwendbaren Zufall dar, wenn eine zuverlässige Hilfsperson einen noch nicht unterzeichneten Schriftsatz ohne Unterschrift des zur Vertretung eines Sozialversicherungsträgers berechtigten Mitarbeiters hinausgehen läßt, obwohl sie allgemein angewiesen ist, darauf zu achten, daß die Schriftsätze unterzeichnet sind, bevor sie zur Gerichtspost gegeben werden (Anschluß an BGH vom 30.10.1974 VIII ZR 30/74 = NJW 1975, 56).