Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 13.11.1991, Az.: 2 A 148/88

Folgenbeseitigung; Zu Unrecht unterbliebene Beförderung; Nachzahlung; Besoldungsdifferenz; Frist; Rechtskräftige Verurteilung; Revisionsurteil; Schwierigkeiten

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
13.11.1991
Aktenzeichen
2 A 148/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 13115
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1991:1113.2A148.88.0A

Fundstelle

  • OVGE MüLü 42, 433

Amtlicher Leitsatz

Eine rechtsfehlerhaft unterbliebene Übertragung eines höheren Amtes ist nicht unter dem Gesichtspunkt der Folgenbeseitigung durch Nachzahlung der Besoldungsdifferenz auszugleichen.

Zur Dauer der Frist, die nach rechtskräftiger Verurteilung der Behörde verbleibt, um die ihr durch das Urteil aufgetragene neue Entscheidung zu treffen: Eine Frist von 4 1/2 Monaten nach Zustellung des Revisionsurteils kann bei besonderen Schwierigkeiten der Entscheidung noch hinnehmbar sein.