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  • ab 01.03.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 NWappGRdErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Wappengesetz
Redaktionelle Abkürzung
NWappGRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
11410

Dieser RdErl. tritt am 1.3.2019 in Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 28.2.2019 außer Kraft. Die bis zum Inkrafttreten dieses RdErl. beschafften Amtsschilder der Polizei dürfen weiter verwendet werden.

An die
Dienststellen der Landesverwaltung

Nachrichtlich:

An die
der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts