Abschnitt 7 NWappGRdErl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Wappengesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- NWappGRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 11410
Dieser RdErl. tritt am 1.3.2019 in Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 28.2.2019 außer Kraft. Die bis zum Inkrafttreten dieses RdErl. beschafften Amtsschilder der Polizei dürfen weiter verwendet werden.
An die
Dienststellen der Landesverwaltung
Nachrichtlich:
An die
der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts