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  • ab 01.03.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 NWappGRdErl - Polizeistern und Polizei-Logo

Bibliographie

Titel
Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Wappengesetz
Redaktionelle Abkürzung
NWappGRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
11410

Der Polizeistern und das Polizei-Logo (Anlage 4) dienen einem einheitlichen Erscheinungsbild der Landespolizei. Sie dürfen ausschließlich von den Landespolizeistellen des Landes verwendet werden. Das Nähere regelt das MI.