Abschnitt 5 NWappGRdErl - Polizeistern und Polizei-Logo
Bibliographie
- Titel
- Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Wappengesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- NWappGRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 11410
Der Polizeistern und das Polizei-Logo (Anlage 4) dienen einem einheitlichen Erscheinungsbild der Landespolizei. Sie dürfen ausschließlich von den Landespolizeistellen des Landes verwendet werden. Das Nähere regelt das MI.