Abschnitt 6 NWappGRdErl - Niedersachsen-Zeichen
Bibliographie
- Titel
- Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Wappengesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- NWappGRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 11410
Das Niedersachsen-Zeichen (Anlage 5) dient außerhalb der Landesverwaltung einem einheitlichen Erscheinungsbild des Landes, insbesondere im sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Bereich. Es darf nur mit Zustimmung der StK gemäß den verbindlichen Grundsätzen für die Nutzung nach Abschluss einer Nutzungsvereinbarung verwendet werden.
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