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  • ab 01.03.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 NWappGRdErl - Niedersachsen-Zeichen

Bibliographie

Titel
Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Wappengesetz
Redaktionelle Abkürzung
NWappGRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
11410

Das Niedersachsen-Zeichen (Anlage 5) dient außerhalb der Landesverwaltung einem einheitlichen Erscheinungsbild des Landes, insbesondere im sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Bereich. Es darf nur mit Zustimmung der StK gemäß den verbindlichen Grundsätzen für die Nutzung nach Abschluss einer Nutzungsvereinbarung verwendet werden.

Bei der Verwendung darf kein amtlicher Eindruck entstehen.