Abschnitt 3 HTIFördErl - Zuwendungsempfänger
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von Hightech-Inkubatoren/Akzeleratoren "HTI"
- Redaktionelle Abkürzung
- HTIFördErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 77100
3.1 Zuwendungsempfänger (Erstempfänger) sind die Betreiber eines HTI. Dies können Einrichtungen der Forschung und Entwicklung sowie Unternehmen oder auch Zusammenschlüsse von Einrichtungen der Forschung und Entwicklung und Unternehmen sein.
3.2 Letztempfängerinnen oder Letztempfänger sind
Einzelpersonen,
Projektteams als Zusammenschluss von Einzelpersonen, die noch keine gesellschaftsrechtliche Unternehmung gegründet haben,
bereits gegründete Start-ups (Unternehmen) deren Projekt als Inkubationsprojekt vom HTI ausgewählt wurde.
3.3 Von einer Förderung auf der Grundlage der Kleinbeihilfenregelung 2020 ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß § 2 Abs. 6 der Kleinbeihilfenregelung 2020.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des Erl. i.d.F. vom 16. Februar 2022 (Nds. MBl. S. 257)