Abschnitt 7 HTIFördErl - Anweisungen zum Verfahren
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von Hightech-Inkubatoren/Akzeleratoren "HTI"
- Redaktionelle Abkürzung
- HTIFördErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 77100
7.1 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 LHO sowie die ANBest-P, soweit nicht in dieser Zuwendungsrichtlinie Abweichungen zugelassen worden sind.
7.2 Zuständige Bewilligungsstelle ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank), Günther-Wagner-Allee 12-16, 30177 Hannover.
7.3 Den Zuwendungsantrag stellt der Erstempfänger bei der Bewilligungsstelle. Der Erstempfänger bestätigt der Bewilligungsstelle das Vorliegen der Fördervoraussetzungen der Anträge der Letztempfängerinnen oder Letztempfänger.
7.4 Die Entscheidung über die Vergabe der HTI erfolgt auf der Grundlage eines aussagekräftigen und verbindlichen Konzeptes, das bis spätestens zum 15. 8. 2021 in einfacher Ausfertigung per E-Mail bei der NBank einzureichen ist (betriebliche.innovation nbank.de). Die fachliche Bewertung des Konzeptes/der Förderskizze und die anschließende Aufforderung zur Vollabgabe eines Förderantrags erfolgt durch eine Auswahljury, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Innovationszentrum Niedersachsen GmbH, der NBank und des MW zusammensetzt, im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens.
7.5 Die Kriterien für die Auswahl der Bewerber für den HTI ergeben sich auch aus der Anlage ("Scoring-Modell") zu diesem Erl.
7.6 Die Bewilligungsstelle stellt die für die Antragstellung erforderlichen Formulare auf ihrer Internetseite (www.nbank.de)bereit.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des Erl. i.d.F. vom 16. Februar 2022 (Nds. MBl. S. 257)