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Abschnitt 3 HTIFördErl - Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von Hightech-Inkubatoren/Akzeleratoren "HTI"
Redaktionelle Abkürzung
HTIFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
77100

3.1 Zuwendungsempfänger (Erstempfänger) sind die Betreiber eines HTI. Diese können Einrichtungen der Forschung und Entwicklung, Unternehmen oder auch Zusammenschlüsse beider sein.

Eine (Mit-)Trägerschaft durch kommunale Akteure (z. B. Wirtschaftsfördergesellschaften) kann ebenfalls in Betracht gezogen werden, ist aber keine zwingende Voraussetzung.

3.2 Letztempfängerinnen oder Letztempfänger sind

  • Einzelpersonen,

  • Projektteams als Zusammenschluss von Einzelpersonen, die noch keine gesellschaftsrechtliche Unternehmung gegründet haben,

  • bereits gegründete Start-ups (Unternehmen) deren Projekt als Inkubationsprojekt vom HTI ausgewählt wurde.

3.3 Von einer Förderung auf der Grundlage der Kleinbeihilfenregelung 2020 ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß § 2 Abs. 6 der Kleinbeihilfenregelung 2020.

Außer Kraft am 1. Januar 2023 durch Nummer 8 des Erlasses vom 23. Juni 2021 (Nds. MBl. S. 1103)