Abschnitt 3 HTIFördErl - Zuwendungsempfänger
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von Hightech-Inkubatoren/Akzeleratoren "HTI"
- Redaktionelle Abkürzung
- HTIFördErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 77100
3.1 Zuwendungsempfänger (Erstempfänger) sind die Betreiber eines HTI. Diese können Einrichtungen der Forschung und Entwicklung, Unternehmen oder auch Zusammenschlüsse beider sein.
Eine (Mit-)Trägerschaft durch kommunale Akteure (z. B. Wirtschaftsfördergesellschaften) kann ebenfalls in Betracht gezogen werden, ist aber keine zwingende Voraussetzung.
3.2 Letztempfängerinnen oder Letztempfänger sind
Einzelpersonen,
Projektteams als Zusammenschluss von Einzelpersonen, die noch keine gesellschaftsrechtliche Unternehmung gegründet haben,
bereits gegründete Start-ups (Unternehmen) deren Projekt als Inkubationsprojekt vom HTI ausgewählt wurde.
3.3 Von einer Förderung auf der Grundlage der Kleinbeihilfenregelung 2020 ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß § 2 Abs. 6 der Kleinbeihilfenregelung 2020.
Außer Kraft am 1. Januar 2023 durch Nummer 8 des Erlasses vom 23. Juni 2021 (Nds. MBl. S. 1103)