Abschnitt 2 HTIFördErl - Gegenstand der Förderung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von Hightech-Inkubatoren/Akzeleratoren "HTI"
- Redaktionelle Abkürzung
- HTIFördErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 77100
2.1 Zielsetzung der Förderung von HTI sind es, aus innovativen Ideen und Forschungsergebnissen marktfähige Produkte zu entwickeln oder potentialreiche Start-ups zu akzelerieren. Gegenstand der Förderung sind daher
die Implementierung der Struktur und der Betrieb der HTI,
die Ausschreibung von Inkubationsprojekten sowie Akzelerationsvorhaben; bei Inkubationsprojekten umfasst die Förderung auch Ausgaben zum Lebensunterhalt der zu Betreuenden in Form eines personenbezogenen Stipendiums sowie
Programme zur unternehmerischen Ausbildung der zu Betreuenden oder Start-ups. Dies kann beispielsweise durch internes Coaching im HTI, Mentoring durch Unternehmerpersönlichkeiten, Workshops und Vorträge geschehen.
2.2 Die HTI sind grundsätzlich themenoffen, die Themenbereiche Quantentechnologie, Künstliche Intelligenz, Agrar und Ernährung, Lifesciences und Biotechnologie, Mobilität, Robotik sowie Produktionstechnologie stehen allerdings im besonderen Landesinteresse. Je Technologiefeld und Themenbereich wird maximal ein HTI gefördert.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des Erl. i.d.F. vom 16. Februar 2022 (Nds. MBl. S. 257)