HTIFördErl,NI - Hightech-Inkubatoren-Fördererlass

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von Hightech-Inkubatoren/Akzeleratoren "HTI"

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von Hightech-Inkubatoren/Akzeleratoren "HTI"
Redaktionelle Abkürzung
HTIFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
77100

Erl. d. MW v. 23. 6. 2021 - 30-328 7027 -

Vom 23. Juni 2021 (Nds. MBl. S. 1103)

Zuletzt geändert durch Erl. vom 15. Mai 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 242)

- VORIS 77100 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage1
Gegenstand der Förderung2
Zuwendungsempfänger3
Zuwendungsvoraussetzungen4
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung5
Sonstige Zuwendungsbestimmungen6
Anweisungen zum Verfahren7
Schlussbestimmungen8
Qualitätskriterien (Scoringmodell) zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von Hightech-Inkubatoren/Akzeleratoren Anlage

Abschnitt 1 HTIFördErl - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von Hightech-Inkubatoren/Akzeleratoren "HTI"
Redaktionelle Abkürzung
HTIFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
77100

1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV zu § 44 LHO Zuwendungen zur Förderung von Hightech-Inkubatoren (HTI) aus Mitteln des Sondervermögens zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie.

Ziel der Förderung ist es, die Gründung neuer Hightech-Unternehmen in Niedersachsen zu beschleunigen sowie Hightech-Innovationen zu unterstützen und so einen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit des Standortes zu leisten. Die HTI sollen aus Hightech-basierten Ideen marktfähige Innovationen und entsprechend erfolgreiche Start-ups hervorbringen und diese während der Gründungsphase begleiten bzw. bereits gegründete Start-ups akzelerieren.

Mit der Impulsförderung soll verhindert werden, dass infolge der aktuellen Corona-Krise notwendige Innovationstätigkeiten verschoben werden oder gänzlich entfallen. Sie ist besonders geeignet, das Innovationsklima in der niedersächsischen Wirtschaft zu beleben. Innovationen sind ein maßgeblicher Faktor der Wirtschaft, und die Innovationskraft der niedersächsischen Wirtschaft ist unbedingt trotz der Pandemie und ihrer Auswirkungen mittel- und langfristig zu erhalten und zu stärken, damit Niedersachsen schnell und gestärkt aus der Krise herauskommt. Die Förderung erfüllt somit den Zweck nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 COVID-19-SVG.

Unternehmensgründungen im Hightech-Segment bieten ein besonders hohes Wertschöpfungspotential und sind daher zur nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft besonders geeignet.

1.2 Soweit es sich um eine staatliche Beihilfe handelt, erfolgt die Förderung nach der Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L, 2023/2831, 15.12.2023) - im Folgenden: De-minimis-Verordnung -.

Alternativ oder kumulativ kann die Förderung erfolgen auf Grundlage der Bekanntmachung der fünften geänderten Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 ("Fünfte Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020") des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 21. 12. 2021 (BAnz AT 31.12.2021 B1) in der jeweils geltenden Fassung - im Folgenden: Kleinbeihilfenregelung 2020 -.

1.3 Ein Anspruch der Antragstellerin oder des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsstelle aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des Erl. i.d.F. vom 16. Februar 2022 (Nds. MBl. S. 257)

Abschnitt 2 HTIFördErl - Gegenstand der Förderung

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Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von Hightech-Inkubatoren/Akzeleratoren "HTI"
Redaktionelle Abkürzung
HTIFördErl,NI
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Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
77100

2.1 Zielsetzung der Förderung von HTI sind es, aus innovativen Ideen und Forschungsergebnissen marktfähige Produkte zu entwickeln oder potentialreiche Start-ups zu akzelerieren. Gegenstand der Förderung sind daher

  • die Implementierung der Struktur und der Betrieb der HTI,

  • die Ausschreibung von Inkubationsprojekten sowie Akzelerationsvorhaben; bei Inkubationsprojekten umfasst die Förderung auch Ausgaben zum Lebensunterhalt der zu Betreuenden in Form eines personenbezogenen Stipendiums sowie

  • Programme zur unternehmerischen Ausbildung der zu Betreuenden oder Start-ups. Dies kann beispielsweise durch internes Coaching im HTI, Mentoring durch Unternehmerpersönlichkeiten, Workshops und Vorträge geschehen.

2.2 Die HTI sind grundsätzlich themenoffen, die Themenbereiche Quantentechnologie, Künstliche Intelligenz, Agrar und Ernährung, Lifesciences und Biotechnologie, Mobilität, Robotik sowie Produktionstechnologie stehen allerdings im besonderen Landesinteresse. Je Technologiefeld und Themenbereich wird maximal ein HTI gefördert.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des Erl. i.d.F. vom 16. Februar 2022 (Nds. MBl. S. 257)

Abschnitt 3 HTIFördErl - Zuwendungsempfänger

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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von Hightech-Inkubatoren/Akzeleratoren "HTI"
Redaktionelle Abkürzung
HTIFördErl,NI
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Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
77100

3.1 Zuwendungsempfänger (Erstempfänger) sind die Betreiber eines HTI. Dies können Einrichtungen der Forschung und Entwicklung sowie Unternehmen oder auch Zusammenschlüsse von Einrichtungen der Forschung und Entwicklung und Unternehmen sein.

3.2 Letztempfängerinnen oder Letztempfänger sind

  • Einzelpersonen,

  • Projektteams als Zusammenschluss von Einzelpersonen, die noch keine gesellschaftsrechtliche Unternehmung gegründet haben,

  • bereits gegründete Start-ups (Unternehmen) deren Projekt als Inkubationsprojekt vom HTI ausgewählt wurde.

3.3 Von einer Förderung auf der Grundlage der Kleinbeihilfenregelung 2020 ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß § 2 Abs. 6 der Kleinbeihilfenregelung 2020.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des Erl. i.d.F. vom 16. Februar 2022 (Nds. MBl. S. 257)

Abschnitt 4 HTIFördErl - Zuwendungsvoraussetzungen

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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von Hightech-Inkubatoren/Akzeleratoren "HTI"
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HTIFördErl,NI
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Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
77100

4.1 Der Zuwendungsempfänger (Erstempfänger) hat ein aussagekräftiges und verbindliches Konzept vorzulegen, aus dem die Struktur des in Niedersachsen zu errichtenden HTI hervorgeht. Neben dem Finanzierungsplan ist auch eine Personalplanung vorzulegen.

Der Zuwendungsempfänger (Erstempfänger) muss über die erforderliche fachliche Expertise verfügen, um die Trägerschaft eines HTI mit dem beantragten thematischen Schwerpunkt zu übernehmen und es muss ein geeignetes wissenschaftliches und wirtschaftliches Umfeld vorhanden sein. Geeignete Räumlichkeiten zur Beherbergung des beantragten HTI müssen nachgewiesen werden und ein Konzept zur Einrichtung oder zur Bereitstellung entsprechender Labore und Werkstätten samt Gerätepark soll ausgeführt werden. Um diese Bedarfe vollständig abzudecken, besteht die Möglichkeit Konsortialpartner bei der Antragstellung einzubeziehen.

4.2 Ein entscheidendes Qualitätskriterium bei der Bewertung der Konzepte ist auch die finanzielle Beteiligung der (regionalen) Wirtschaft im Rahmen des Finanzierungskonzepts, um dem Transfergedanken besonders Rechnung zu tragen.

Die geförderten HTI sollen sich auch über den Förderzeitraum hinaus erfolgreich etablieren. Dazu sollen sie in der Förderphase auch weitere Finanzquellen außerhalb der Landesförderung erschließen, möglichst schon zum Projektstart. Die Bewerber sollen dazu ein Finanzierungskonzept vorlegen, wie das Projekt langfristig eigenständig finanziert werden kann. Der Anteil der Eigenfinanzierung und das langfristige Finanzierungskonzept werden bei der Auswahlentscheidung berücksichtigt.

4.3 Es ist ein Konzept zur unternehmerischen Qualifizierung der Letztempfängerinnen und Letztempfänger während der Inkubation oder Akzeleration vorzulegen. Das Programm zur unternehmerischen Ausbildung kann beispielsweise internes Coaching im HTI, Mentoring durch Unternehmerpersönlichkeiten, Workshops und Vorträge (auch durch externe Dienstleister) beinhalten. Die vorgesehen Coaching-Inhalte und deren Umfang sind darzustellen.

4.4 An die berufliche Herkunft der Letztempfängerinnen und Letztempfänger werden keine Bedingungen geknüpft. Sie können aus dem akademischen, unternehmerischen oder aus einem anderen Umfeld kommen. Die Letztempfängerinnen und Letztempfänger aus dem akademischen Bereich haben zum Zeitpunkt der Inkubation ihre akademische Ausbildung bereits abgeschlossen, insbesondere dürfen parallel keine Promotions- oder andere Abschlussarbeiten durchgeführt werden.

4.5 Die Auswahl der Inkubationsprojekte oder Start-ups durch den HTI erfolgt insbesondere anhand folgender Kriterien:

  • Marktfähigkeit,

  • Innovationspotential,

  • Durchführbarkeit,

  • Patentsituation,

  • Teamzusammensetzung und unternehmerische Orientierung.

4.6 Die anschließende Unternehmensgründung muss in Niedersachsen erfolgen. Geförderte Start-ups müssen ihren Sitz oder eine Niederlassung in Niedersachsen haben.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des Erl. i.d.F. vom 16. Februar 2022 (Nds. MBl. S. 257)