Niedersächsische Laufbahnverordnung (NLVO) (1)

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Laufbahnverordnung (NLVO)
Amtliche Abkürzung
NLVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Vom 30. März 2009 (Nds. GVBl. S. 118 - VORIS 20411 -)

Geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 19. Mai 2010 (Nds. GVBl. S. 218) (3)

Aufgrund des § 16 Satz 3 und des § 25 des Niedersächsischen Beamtengesetzes vom 25. März 2009 (Nds. GVBl. S. 72) wird verordnet:

Inhaltsübersicht(2)§§
Erster Teil
Allgemeines
Geltungsbereich1
Leistungsgrundsatz, Personalentwicklungs- und Personalführungsmaßnahmen2
Regelmäßig zu durchlaufende Ämter3
Laufbahnbefähigung4
Einstellung in einem höheren Amt5
Laufbahnwechsel6
Probezeit7
Feststellung der Bewährung8
Verlängerung der Probezeit9
Erprobungszeit10
Wahrnehmung von Ämtern mit Führungsverantwortung11
Beförderungsvoraussetzungen12
Beförderung zum Ausgleich von Verzögerungen des beruflichen Werdegangs13
Schwerbehinderte Menschen14
Zweiter Teil
Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber
Erster Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften
Erwerb der Laufbahnbefähigung15
Höchstalter für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis16
Vorbereitungsdienst17
Laufbahnprüfung18
Prüfungsnoten im Vorbereitungsdienst19
Zweiter Abschnitt
Laufbahngruppe 1
Bildungsvoraussetzungen20
Vorbereitungsdienst21
Unmittelbar für die Laufbahn qualifizierende berufliche Aus- oder Fortbildung22
Berufsausbildung in Verbindung mit beruflicher Tätigkeit23
Dritter Abschnitt
Laufbahngruppe 2
Bildungsvoraussetzungen24
Studium in Verbindung mit beruflicher Tätigkeit25
Vorbereitungsdienst26
Vierter Abschnitt
Besonderheiten für einzelne Fachrichtungen
Justiz27
Feuerwehr28
Gesundheits- und soziale Dienste29
Technische Dienste30
Wissenschaftliche Dienste31
32
Fünfter Abschnitt
Aufstieg
Regelaufstieg33
Praxisaufstieg34
Sechster Abschnitt
Erwerb der Laufbahnbefähigung durch Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
Regelungsbereich35
Anerkennungsvoraussetzungen36
Ausgleichsmaßnahmen37
Eignungsprüfung38
Anpassungslehrgang39
Antrag und Verfahren40
Berufsbezeichnung41
Verwaltungszusammenarbeit42
Dritter Teil
Laufbahnbefähigung nach den Vorschriften eines anderen Landes oder des Bundes
Laufbahnbefähigung nach den Vorschriften eines anderen Landes oder des Bundes43
Vierter Teil
Dienstliche Beurteilung, Fortbildung
Dienstliche Beurteilung44
Fortbildung45
Fünfter Teil
Zuständigkeiten, Verfahren
Zuständigkeiten46
Doppelbeamtenverhältnis47
Sechster Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften
Übergangsvorschriften für den Aufstieg48
Übergangsvorschriften für den Aufstieg für besondere Verwendungen49
Inkrafttreten50
Anlagen
(zu § 22)Anlage 1
(zu § 23)Anlage 2
(zu § 24 Abs. 4)Anlage 3
(zu § 25)Anlage 4

(1) Amtl. Anm.:

Die §§ 35 bis 42 dienen auch der Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L 255 S. 22; 2007 Nr. L 271 S. 18; 2008 Nr. L 93 S. 28; 2009 Nr. L 33 S. 49), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1137/ 2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 (ABl. EU Nr. L 311 S. 1).

(3) Red. Anm.:

SVBl. S. 241

(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.