§ 11 NLVO - Wahrnehmung von Ämtern mit Führungsverantwortung
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsische Laufbahnverordnung (NLVO)
- Amtliche Abkürzung
- NLVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
1Die Wahrnehmung eines Amtes mit Führungsverantwortung setzt eine Führungskräftequalifizierung voraus. 2Liegt diese bei Übertragung des Amtes noch nicht vor, so ist sie nachzuholen.