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  • ab 05.06.2013 (aktuelle Fassung)

§ 1 NLVO-Pol - Regelungsbereich

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Verordnung über die Laufbahnen der Fachrichtung Polizei (NLVO-Pol)
Amtliche Abkürzung
NLVO-Pol
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Diese Verordnung enthält für die Laufbahnen der Fachrichtung Polizei von § 30 Abs. 4 NBG abweichende Regelungen und Regelungen, die die Niedersächsische Laufbahnverordnung (NLVO) ergänzen oder von ihr abweichen, sowie Regelungen für die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst und für den Aufstieg.