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  • ab 01.01.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 SBStErl - Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Schuldnerberatungsstellen
Redaktionelle Abkürzung
SBStErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21141

Zuwendungsempfänger sind

  • Verbände der Freien Wohlfahrtspflege,

  • sonstige juristische Personen des privaten Rechts, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen,

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts

mit Sitz in Niedersachsen.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des Erl. i.d.F. vom 16. November 2023 (Nds. MBl. S. 1016)