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  • ab 31.03.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 MFR - Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus der Mobilfunkversorgung (Mobilfunkrichtlinie - MFR)
Amtliche Abkürzung
MFR
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20500

3.1 Zuwendungsempfänger können wegen der überregional zu verwirklichenden Maßnahmen Landkreise, kreisfreie Städte, die Region Hannover sowie kommunale Unternehmen oder deren öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse sein (Erstempfänger). Der Zuwendungsempfänger kann die Zuwendung im Rahmen der VV/VV-Gk Nr. 12 zu § 44 LHO vollständig an privatwirtschaftliche Auftragnehmer (Letztempfänger) weiterleiten, die gewerblich öffentliche Telekommunikationsnetze betreiben oder passive Telekommunikationsinfrastruktur planen oder errichten.

3.2 Von der Förderung ausgeschlossen sind Letztempfänger,

  • die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind;

  • die als Unternehmen in Schwierigkeiten i. S. der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten vom 31. 7. 2014 (ABl. EU Nr. C 249 S. 1) anzusehen sind.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des Erlasses vom 31. März 2021 (Nds. MBl. S. 580)