Art. 1 CuxS
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen vom 26. Mai/4. Juni 1961 (Cuxhaven-Vertrag)
- Redaktionelle Abkürzung
- CuxS,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 10100080000000
Hamburg beansprucht aus der 4. DVO zum Groß Hamburg-Gesetz vom 22. März 1937 in Niedersachsen keine Hoheitsrechte mehr.
In dem im beigefügten Plan Ia(1) rot umrandeten und in der Planbeschreibung dargestellten Gebiet hat Hamburg künftig folgende öffentlich-rechtlichen Befugnisse:
- a)das Planungsrecht,
- b)die Baupolizei, einschließlich der höheren Baupolizei,
- c)die Wege-, Wasser und Schiffahrtspolizei,
- d)die Verwaltung und den Ausbau des Hafens.
Plan hier nicht wiedergegeben; vgl. Nds. GVBl. 1962 S. 150 ff.