Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 27.05.1998, Az.: 4 L 4439/97

Kindertagesstätte; Finanzhilfe; Zulassung einer Ausnahme

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
27.05.1998
Aktenzeichen
4 L 4439/97
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1998, 14268
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1998:0527.4L4439.97.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Hannover 11.03.1997 - 3 A 3626/96

Fundstelle

  • NdsVBl 1999, 66

Amtlicher Leitsatz

Für die in einer (Kleinen) Kindertagesstätte tätige Fachkraft, die nicht sozialpädagogische Fachkraft ist, aber über eine gleichwertige Ausbildung verfügt und für die das Landesjugendamt ausnahmsweise zugelassen hat, daß ihr die Gruppenleitung übertragen wird, können Finanzhilfen des Landes auch für Zeiten vor Einleitung des Zulassungsverfahrens gewährt werden, wenn die Voraussetzungen für die Zulassung der Ausnahme bereits erfüllt gewesen sind.