Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 27.05.1998, Az.: 4 L 4439/97
Kindertagesstätte; Finanzhilfe; Zulassung einer Ausnahme
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 27.05.1998
- Aktenzeichen
- 4 L 4439/97
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1998, 14268
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1998:0527.4L4439.97.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Hannover 11.03.1997 - 3 A 3626/96
Rechtsgrundlagen
- § 4 KTagStG ND
- § 16 KTagStG ND
Fundstelle
- NdsVBl 1999, 66
Amtlicher Leitsatz
Für die in einer (Kleinen) Kindertagesstätte tätige Fachkraft, die nicht sozialpädagogische Fachkraft ist, aber über eine gleichwertige Ausbildung verfügt und für die das Landesjugendamt ausnahmsweise zugelassen hat, daß ihr die Gruppenleitung übertragen wird, können Finanzhilfen des Landes auch für Zeiten vor Einleitung des Zulassungsverfahrens gewährt werden, wenn die Voraussetzungen für die Zulassung der Ausnahme bereits erfüllt gewesen sind.