Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 06.05.1998, Az.: 7 M 3055/97

Ersatzbrennstoff; Energetische Verwertung von Abfall; Thermische Behandlung; Müllverbrennungsanlage

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
06.05.1998
Aktenzeichen
7 M 3055/97
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1998, 14177
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1998:0506.7M3055.97.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Stade 09.05.1997 - 6 B 480/97

Fundstellen

  • NVwZ 1998, 1151-1153 (Urteilsbesprechung von RA Dr. Rolf Schwartmann)
  • NVwZ 1998, 1202-1205 (Volltext mit amtl. LS)
  • NdsVBl 1998, 257
  • NuR 1999, 52-55
  • UPR 1999, 198
  • ZUR 1999, 117-118

Amtlicher Leitsatz

1. Als "Ersatzbrennstoff" im Sinne des § 4 Abs 4 S 1 KrW-/AbfG kann ein Abfall dienen, wenn er in bezug auf seine Eignung für die Nutzung zur Energieerzeugung ähnliche Stoffeigenschaften wie ein Primärbrennstoff besitzt.

2. Aus § 4 Abs 4 S 1 Halbs 2 KrW-/AbfG ergibt sich nicht, daß die thermische Behandlung von Hausmüll oder hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen schlechthin und unabhängig vom Vorliegen der Mindestvoraussetzungen des § 6 Abs 2 KrW-/AbfG nicht als energetische Verwertung eingeordnet werden kann.

3. "Einzelner Abfall" im Sinne der §§ 4 Abs 4 S 3, 6 Abs 2 S 1 Nr 1 KrW-/AbfG ist der bei dem einzelnen ursprünglichen Abfallerzeuger ("Ersterzeuger") anfallende Abfall regelmäßig auch dann, wenn es sich dabei typischerweise um ein Gemisch verschiedenartiger Stoffe (Mischabfall) handelt.

4. Werden Abfälle nach der Aussortierung stofflich verwertbarer Gegenstände in einem Entsorgungsbetrieb vermischt, so kommt es für die Möglichkeit einer energetischen Verwertung der Sortierreste darauf an, ob die den einzelnen ursprünglichen Abfallerzeugern zuzurechnenden Restabfälle - bezogen auf ihren Heizwert - im wesentlichen gleichartig sind und sich daher der Heizwert der vermischten Sortierreste nicht erheblich von dem der Einzelreste unterscheidet.

5. Eine energetische Verwertung von Abfällen kann auch in einer Müllverbrennungsanlage erfolgen, deren Hauptzweck in der Verbrennung von Abfällen zur Beseitigung besteht.