Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 27.05.1998, Az.: 4 L 893/98
Kindergarten; Zuwendungen für Ausbaumaßnahmen; Förderungsfähige Verbesserungsmaßnahmen
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 27.05.1998
- Aktenzeichen
- 4 L 893/98
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1998, 14269
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1998:0527.4L893.98.0A
Rechtsgrundlage
- § 17 KTagStG ND
Fundstellen
- NdsRpfl 1998, 305
- NdsVBl 1998, 233
Amtlicher Leitsatz
Das Land Niedersachsen gewährt Zuwendungen zu den notwendigen Ausgaben für Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen eines Kindergartens nur, soweit durch diese Baumaßnahmen zusätzliche Plätze geschaffen werden; Maßnahmen, die lediglich der Verbesserung der räumlichen Unterbringung der Kinder in einem Kindergarten dienen, sind danach nicht förderungsfähig.