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  • ab 01.09.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 NTRZFördErl - Zuwendungsvoraussetzungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Zucht und Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen
Redaktionelle Abkürzung
NTRZFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78450

Zuwendungsvoraussetzungen sind der Sitz der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers sowie die Haltung der Tiere in Niedersachsen.

Voraussetzung ist außerdem, dass sich die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger verpflichtet, für die Dauer von fünf Jahren (Verpflichtungszeitraum)

  • mindestens mit der aufgrund des Erstantrags geförderten Anzahl Nutztiere zu züchten,

  • diese Tiere in ein Zuchtbuch eintragen zu lassen, das von einer tierzuchtrechtlich anerkannten Zuchtorganisation geführt werden muss, die dafür ihren räumlichen Tätigkeitsbereich in Niedersachsen hat und mit diesen Tieren an einem Erhaltungszuchtprogramm einer Züchtervereinigung teilzunehmen, so dass die Tiere innerhalb eines Zwölfmonatszeitaumes, bei Pferden zweimal innerhalb des Verpflichtungszeitraumes, in Reinzucht angepaart werden oder Nachkommen geboren wurden, die im entsprechenden Zuchtbuch eintragungsfähig sind,

  • bei Schafen für je 50 beantragte weibliche Tiere mindestens einen gekörten und in das Zuchtbuch eingetragenen Bock nachzuweisen,

  • der Einrichtung, die das betreffende Erhaltungszuchtprogramm durchführt, alle vorhandenen genetisch relevanten Daten bereitzustellen und

  • sich bereit zu erklären, auf Anfrage zur Gewinnung von Material für den Aufbau der Mindestreserve der "Deutschen Genbank für landwirtschaftliche Nutztiere" beizutragen.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 Satz 1 des Erl. i.d.F. vom 1. Dezember 2023 (Nds. MBl. S. 1126)