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  • ab 01.09.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 NTRZFördErl - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Zucht und Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen
Redaktionelle Abkürzung
NTRZFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78450

1.1 Das Land Niedersachsen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV zu § 44 LHO unter finanzieller Beteiligung des Bundes auf der Grundlage des GAKG Zuwendungen zur Förderung der Zucht und Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen. Zweck der Förderung ist der Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile aufgrund besonderer Bewirtschaftungsanforderungen oder geringerer Leistungen, die bei der Zucht und Haltung gefährdeter Nutztierrassen unter den geltenden wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen entstehen.

Ziele der Maßnahme sind die langfristige Erhaltung der Agrobiodiversität sowie die nachhaltige Nutzung dieser genetischen Ressourcen. Die Förderung ist Bestandteil der Agrobiodiversitätsstrategie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und des Landes Niedersachsen, die u. a. auf dem Nationalen Fachprogramm zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der tiergenetischen Ressourcen aufbaut.

1.2 Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 Satz 1 des Erl. i.d.F. vom 1. Dezember 2023 (Nds. MBl. S. 1126)