Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.09.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 NTRZFördErl - Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Zucht und Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen
Redaktionelle Abkürzung
NTRZFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78450

Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sind Unternehmen der Landwirtschaft i. S. von § 1 ALG, deren Zusammenschlüsse sowie andere Tierhalterinnen und Tierhalter, unbeschadet der gewählten Rechtsform, soweit sie Landbewirtschafterinnen oder Landbewirtschafter sind. Nicht gefördert werden juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie Personengesellschaften, bei denen die Beteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 % beträgt.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 Satz 1 des Erl. i.d.F. vom 1. Dezember 2023 (Nds. MBl. S. 1126)