Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.09.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 NTRZFördErl - Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Zucht und Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen
Redaktionelle Abkürzung
NTRZFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78450

5.1 Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Aufwendungen in Form einer Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung gewährt.

5.2 Die Zuwendung beträgt jährlich je Großvieheinheit (GVE)

  • bis zu 200 EUR bei Zuchttieren (Zuchterhaltungsprämie), wobei Rinder von Zweinutzungsrassen, die keiner Milchleistungsprüfung unterzogen werden und Zuchttiere der Rasse Deutsches Schwarzbuntes Niederungsrind (DSN) mit einem Holstein-Friesian-Genanteil von mehr als 10 % und bis zu 25 % einen Abzug von jeweils 20 % erhalten,

  • bis zu 200 EUR zusätzlich bei Vatertieren (Zuchterhaltungsprämie),

  • 25 EUR bis 240 EUR zusätzlich für die Bereitstellung der Tiere zur Gewinnung von Samen oder Embryonen für das Zuchtprogramm.

5.3 Der Förderbetrag je GVE wird jährlich auf der Grundlage der bewilligungsfähigen GVE in Verbindung mit den verfügbaren Haushaltsmitteln vom ML festgelegt.

5.4 Die Mindestbetragsförderung beträgt 100 EUR jährlich je Antrag.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 Satz 1 des Erl. i.d.F. vom 1. Dezember 2023 (Nds. MBl. S. 1126)